Der Vorstand verweist auf die aktuellen Corona-Verordnungen der jeweiligen Bundesländer:

Derzeit ändern sich die politischen Verordnungen zu den Lockerungen in den verschiedenen Bundesländern in deutlich unterschiedlichem Tempo und auch nicht immer unter der genauen terminlichen Einhaltung des ursprünglich vorgesehenen Stufenplans.

Deshalb sind die Anbieter und Teilnehmer von A-Veranstaltungen, welche nicht vom Selbsthilfe-Freizeitwerk e.V. selber durchgeführt werden, verpflichtet, sich über die jeweils aktuellen Vorgaben und Verordnungen des betreffenden Bundeslandes selbst zu informieren und danach zu handeln.

Für die Inhalte der jeweiligen Ausschreibung können wir keine Verantwortung übernehmen und verweisen auf die Informationspflicht zur jeweils aktuellen Verordnung.



Gilt immer!

Bitte immer rechtzeitig buchen, sonst entstehen evtl. Ausfallkosten oder die Freizeit muss abgesagt werden.